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Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Ab dem 1. Januar 2025 finden Sie unsere Kanzlei in Bernstadt unter einer neuen Adresse:

Görlitzer Straße 1, 02748 Bernstadt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei während der Weihnachtszeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen ist.

Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt gerne für Sie da.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Für Ihre Steuern haben wir die Lösung

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Abgabetermine für Jahresabschlüsse an das Unternehmensregister

Fristverlängerungen

Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat daher mehrere entlastende Maßnahmen beschlossen.

Verzicht auf Androhungsverfügungen

Unter anderem verzichtet das Bundesamt auf Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen. Unternehmen, die nach dem 5.2.2020 vom BfJ eine Androhungsverfügung erhalten haben, können die Offenlegung bis zum 12.6.2020 nachholen. Gegen börsennotierte Unternehmen, deren Frist zur Offenlegung für den Jahresabschluss 2019 regulär am 30.4.2020 abläuft, wird das BfJ vor dem 1.7.2020 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Ferner leitet das BfJ derzeit keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen ein. Dies gilt sowohl für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher als auch für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegenüber Banken.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: lenets_tan - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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