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Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Ab dem 1. Januar 2025 finden Sie unsere Kanzlei in Bernstadt unter einer neuen Adresse:

Görlitzer Straße 1, 02748 Bernstadt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei während der Weihnachtszeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen ist.

Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt gerne für Sie da.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Für Ihre Steuern haben wir die Lösung

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Rentenbesteuerung auf dem Prüfstand

Besteuerung von Renten

Viele Rentner müssen seit 2005 wieder eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund dafür ist das Alterseinkünftegesetz aus 2004. Renten müssen seit 2005 mit einem Ertragsanteil von 50 % versteuert werden.

Musterverfahren

Vor dem Finanzgericht (FG) Saarland läuft derzeit ein Musterverfahren zur Frage der Doppelbesteuerung von Renten (Az. 3 K 1072/20). In dem Verfahren geht es u. a. gegen die Typisierung der Besteuerungsvorschrift (§ 22 Einkommensteuergesetz-EStG) sowie gegen die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen Ertragsanteils der Renten. Rentnerinnen und Rentner können sich auf o. g. Verfahren berufen und Einspruch einlegen.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: thodonal - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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